Allgemeine Geschäfts/Reisebedingungen (AGB)

Allgemeines

Gemäß konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des§ 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98) tritt die Alpinschule Bergaufbergab als Vermittler für die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Unterkünfte usw.) auf.

1. Anmeldung / Buchung / Vertragsabschluss:

Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen werden vom uns umgehend schriftlich bestätigt.
Gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe werden bei einer Onlinebuchung die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN akzeptiert. Die AGB werde jeder Buchungsbestätigung elektronisch angehängt. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).
Bei der Buchung können wir eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) fällig.
Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

Unsere Veranstaltungen können wegen der kleinen Teilnehmerzahl sehr schnell ausgebucht sein. Bitte melden Sie sich frühzeitig schriftlich an.

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernehmen wir gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.
Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

2.2. Informationen über die Reiseleistung

Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

3. Rechtsstellung und Haftung

Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf

- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.

Jeder unserer Hauptleistungsträger (Bergführer, Skiführer, Sportkletterlehrer, Canyoningführer) ist gemäß Vorarlberger Bergführergesetz, behördlich autorisiert und Haftpflichtversichert (für Vorarlberger Bergführer usw.: Allianz Nr. A769478104). Haftpflichtversicherung der Alpinschule Bergaufbergab: Wiener Städtische 08-U703.988-1

Für Canyoningtouren stehen wir ausschließlich in einer Vermittlerrolle. Diese werden an die jeweiligen Canyoningführer vermittelt.

Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktritts- sowie eine Privathaftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen, welche Bergrettungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert.

Es ist den Anweisungen unserer Bergführer und Kletterlehrer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung unsererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt.

4. Leistungsstörungen

Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

Leistungsstörungen durch Wetter, Ausfall von Bahnen oder durch Einflüsse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig.

Die im Programm beschriebenen Routen und Touren sind Vorschläge. Wir behalten uns vor, aus Gründen wie schlechte Verhältnisse, objektive Gefahren oder mangelnder Kondition der Teilnehmer das Programm zu ändern.
Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Programmpunkte bleibt dem Bergführer vorbehalten. Hierfür können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

5. Anforderungen:

Die unter diesem Punkt im Programm angeführten Voraussetzungen sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, ist der Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

6. Zahlungen:

10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rechnungsbetrag zu bezahlen. Für spezielle Veranstaltungen wird mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung auf das Konto der Alpinschule Bergaufbergab fällig.

7. Leistungen:

Den Umfang unserer vertraglichen Leistungen können Sie unserem Programm bzw. der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Falls Sie eine Veranstaltung vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.

8. Preis- und Leistungsänderungen:

Nicht in den Leistungen angeführte Nebenkosten sind vom Teilnehmer selbst vor Ort zu zahlen. Wir behalten uns vor, die Preise zu erhöhen und zu senken, falls dies aufgrund von für uns nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Wechselkursänderungen, Änderungen der Beförderungskosten oder ähnliches) erforderlich ist. Mehrkosten, die sich aus Änderungen des angebotenen Programmes, die auf Wunsch der Teilnehmer oder sonstiger Umstände durchgeführt werden, ergeben, müssen wir extra verrechnen. Aus technischen Gründen und der Folge unvorhersehbarer Umstände kann es erforderlich werden (insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb Europas), Flugplan, Transportmittel, Quartier und Veranstaltungsprogramm zu ändern.

9. Ausrüstung:

Bei Leihmaterial, das wir unseren Gästen gratis zur Verfügung stellen sind die Kosten für Verlust oder Reparatur (die über die normale Abnützung hinausgehen) vom Teilnehmer zu tragen.

8. Rücktritt vom Vertrag
a) Rücktritt ohne Stornogebühren

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten.
Wenn wesentliche Teile des bestehenden Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu.

c) Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

Für den Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühren des Reisepreises:
Außeralpine Unternehmungen: 30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% | 20 bis 10 Tage 75% | danach 100% der Veranstaltungskosten.
Inneralpine Unternehmungen: bis 11 Tage vor Vertragsbeginn 0% | ab 10 Tage 100% der Vertragskosten.

Für Sportkletterkurse ist die Stornogebühr für Rücktrittserklärungen, die später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, 100% des Kursbeitrages, sofern der Kursplatz nicht mehr besetzt werden kann.
Kann der durch den Rücktritt frei gewordene Kursplatz weiterverkauft werden, verrechnen wir 10% als Bearbeitungsgebühr.
Ein Teilnehmer, der die Gruppe aus welchen Gründen immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise/Kurs fernbleibt, weil es ihm am Reise/Kurswillen mangelt, oder wenn er die Abreise/Kurs wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit, oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls (Krankheit) versäumt. Des weiteren ist klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reise/Kursleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. zu bezahlen.

9. Rücktritt durch uns vor Antritt der Reise

a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück.

10. Änderungen des Vertrages
10.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 8.1.a.).

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 4 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert/geführt wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

9. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

10. Allgemeines

Die angeführten Abschnitte 8.1. lit. c, (Rücktritt), 8.1. lit d, (No-show) sowie 10.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.

11. Veranstalter/Vermittler:

Alpinschule/Kletterschule Bergaufbergab, Eduard Kumaropulos, Im Winkel 2, A-6837 Weiler
office@bergaufbergab.com
+43 664 511 9003
UID.Nr.: ATU 61300167

Aufsichtsbehörden
Vorarlberger Landesregierung (Bergführerwesen)
Bezirkshauptmannschaft Vorarlberg (Reisebürotätigkeit)
Vorarlberger Wirtschaftskammer, Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Reisebüros

Reisebürogewerbe
Berechtigung verliehen in Österreich
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:

• Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
• Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008014
• Reisebüro-Verordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002480
• Reisebürosicherungsverordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000007
• Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

12. Bankverbindung:

Kumaropulos Eduard, Alpinschule Bergaufbergab
BTV Bludenz, KTO 144-050 118, BLZ 16440
IBAN 171 644 000 144 050 118, BIC BTVAAT22

13. Geschäfts- und Gerichtsstand:

A-6800, Feldkirch
Für alle in diesen AGB nicht geregelten Punkte gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des konsumentenpolitischen Beirates von 1992.