Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

1. Anmeldung / Buchung / Vertragsabschluss:

Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen werden vom uns umgehend schriftlich bestätigt.
Die AGB werde jeder Buchungsbestätigung elektronisch angehängt. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber uns (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

Unsere Veranstaltungen können wegen der kleinen Teilnehmerzahl sehr schnell ausgebucht sein. Bitte melden Sie sich frühzeitig schriftlich an.

2. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiges Reisedokument erforderlich ist. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung der jeweiligen Reisevorschriften selbst verantwortlich.

3. Rechtsstellung und Haftung

Unsere Haftung erstreckt sich auf

- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Detailinformationen;
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.

Jeder unserer Hauptleistungsträger (Bergführer, Skiführer, Sportkletterlehrer, Canyoningführer, Seilzugangstechniker) ist gemäß Vorarlberger Bergführergesetz, behördlich autorisiert und Haftpflichtversichert (für Vorarlberger Bergführer usw.: Allianz Nr. A769478104). Haftpflichtversicherung der Alpinschule Bergaufbergab: Allianz Nr. A769478104

Für alle Touren stehen wir ausschließlich in einer Vermittlerrolle. Diese werden an die jeweiligen Canyoning- oder Bergführer, Sportkletterlehrer vermittelt.

Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktritts- sowie eine Privathaftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen, welche Bergrettungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert.

Es ist den Anweisungen unserer Bergführer und Kletterlehrer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung unsererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt.

4. Leistungsstörungen

Leistungsstörungen durch Wetter, Ausfall von Bahnen oder durch Einflüsse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig.

Die im Programm beschriebenen Routen und Touren sind Vorschläge. Wir behalten uns vor, aus Gründen wie schlechte Verhältnisse, objektive Gefahren oder mangelnder Kondition der Teilnehmer das Programm zu ändern.
Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Programmpunkte bleibt dem Bergführer vorbehalten. Hierfür können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

5. Anforderungen:

Die unter diesem Punkt im Programm angeführten Voraussetzungen sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, ist der Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

6. Zahlungen:

Spätestens zehn Tage nach Rechnungserhalt ist die  Rechnung zu überweisen. Für spezielle Veranstaltungen wird mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung auf das Konto der Alpinschule Bergaufbergab fällig.

7. Leistungen:

Den Umfang unserer vertraglichen Leistungen können Sie unserem Programm bzw. der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Falls Sie eine Veranstaltung vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.

8. Preis- und Leistungsänderungen:

Nicht in den Leistungen angeführte Nebenkosten sind vom Teilnehmer selbst vor Ort zu zahlen. Wir behalten uns vor, die Preise zu erhöhen und zu senken, falls dies aufgrund von für uns nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Wechselkursänderungen, Änderungen der Beförderungskosten oder ähnliches) erforderlich ist. Mehrkosten, die sich aus Änderungen des angebotenen Programmes, die auf Wunsch der Teilnehmer oder sonstiger Umstände durchgeführt werden, ergeben, müssen wir extra verrechnen. Aus technischen Gründen und der Folge unvorhersehbarer Umstände kann es erforderlich werden (insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb Europas), Flugplan, Transportmittel, Quartier und Veranstaltungsprogramm zu ändern.

9. Ausrüstung:

Bei Leihmaterial, das wir unseren Gästen meist kostenlos zur Verfügung stellen sind die Kosten für Verlust oder Reparatur (die über die normale Abnützung hinausgehen) vom Teilnehmer zu tragen.

8. Rücktritt vom Vertrag
a) Rücktritt ohne Stornogebühren

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten.
Wenn wesentliche Teile des bestehenden Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Gebuchten ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

c) Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Preis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Veranstaltung. Als Preis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühren des Preises:

Inneralpine Unternehmungen: bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0% | danach 100% der Veranstaltungskosten.

Außeralpine Unternehmungen: 30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% | 20 bis 10 Tage 75% | danach 100% der Veranstaltungskosten.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise/Kurs fernbleibt, weil es ihm am Reise/Kurswillen mangelt, oder wenn er die Abreise/Kurs wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit, oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls (Krankheit) versäumt. Des weiteren ist klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reise/Kursleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c. zu bezahlen.

9. Rücktritt durch uns vor Antritt der Veranstaltung/Tour

a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Veranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Antritt bei Touren von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Antritt bei Touren von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Antritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück.

10. Änderungen des Vertrages
10.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten oder die für die betreffende Veranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des Preises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 8.1.a.).

10.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 4 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert/geführt wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

11. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Teilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Teilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

12. Allgemeines

Wir empfehlen für alle Unternehmungen/Touren und sonstige Leistungen, rechtzeitig eine Reiserücktritsversicherung ab zu schliessen.

12. Veranstalter/Vermittler:

Alpinschule/Kletterschule Bergaufbergab, Eduard Kumaropulos, Feldkircher Strasse 21/1, 6820 Frastanz
office@bergaufbergab.com
+43 664 511 9003
UID.Nr.: ATU 61300167

Aufsichtsbehörden
Vorarlberger Landesregierung (Bergführerwesen)

12. Bankverbindung:

Kumaropulos Eduard, Alpinschule Bergaufbergab
BTV Bludenz

13. Geschäfts- und Gerichtsstand:

A-6800, Feldkirch